Garantieerklärung

Die SIGMApur GmbH, Emsdettener Landstraße 28-30, 48268 Greven-Reckenfeld gewährt auf die mit einem Garantieversprechen beworbenen Produkte eine 10-jährige Garantie. Dies gilt nur, wenn der Kunde ein Verbraucher ist. Die Garantie ist auf Erstkäufer beschränkt. Der Beginn der Garantiezeit ist das Rechnungsdatum. Der räumliche Geltungsbereich beschränkt sich auf die Bundesrepublik Deutschland.

Sollten während dieses Zeitraums Materialfehler oder Herstellungsfehler an der vom Kunden erworbenen Ware auftreten, so gewährt die SIGMApur GmbH als Garantiegeber im Rahmen dieser Garantie eine der folgenden Leistungen nach Wahl der SIGMApur GmbH:

  • kostenlose Reparatur der Ware
  • kostenloser Austausch der Ware gegen einen gleichwertigen Artikel, der leicht vom ursprünglichen Produkt abweichen kann.
  • Erstattung des aktuellen Zeitwerts des gekauften Produkts, wobei dies nach folgender Staffelung erfolgt:
Jahr ab Rechnungsdatum Erstattung *)
1 bis 2 Jahre 100%
bis 3 Jahre 80%
bis 4 Jahre 60%
bis 5 Jahre 40%
bis 6 Jahre 30%
bis 7 Jahre 20%
bis 8 Jahre 15%
bis 9 Jahre 10%
bis 10 Jahre 5%

*) Anteilige Erstattung in % des ursprünglichen Kaufpreises.

Eine Verschlechterung des Schaumstoffkerns löst nur dann einen Garantiefall aus, wenn eine sichtbare und dauerhafte Vertiefung von mehr als 2 cm vorliegt und die Matratze nur von Personen mit einem Gewicht von bis maximal 110 kg benutzt wurde. Ein Garantiefall liegt außerdem nicht vor, bei:

  • normalem Verschleiß
  • unsachgemäßer Benutzung / Behandlung der Ware
  • Reparaturversuche in Eigenregie
  • Beschädigungen durch Umwelteinflüsse (Hitze, Feuchtigkeit, Schimmel etc.)

Für die Geltendmachung von Garantieansprüchen hat der Kunde die Möglichkeit die SIGMApur GmbH wie folgt zu erreichen:

SIGMApur GmbH
Emsdettener
Landstraße 28-30
48268 Greven-Reckenfeld
Telefon: 02575 971946-0
Telefax: 02575 971946-99
E-Mail: kontakt<@>sigmapur.de

Für die Geltendmachung von Garantieansprüchen ist es erforderlich, dass der Kunde eine Kopie der Rechnung vorlegt.

Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Garantieleistung ist, dass die SIGMApur GmbH den Garantiefall prüfen kann. Zu diesem Zweck kann es erforderlich sein, dass die Ware durch eine Spedition beim Kunden abgeholt wird. Der Kunde hat für eine ordnungsgemäße Verpackung zu sorgen, so dass Transportschäden vermieden werden. Bei berechtigten Garantieansprüchen erfolgt die Garantieabwicklung für den Käufer frachtfrei.

Hinweis:
Es gelten zudem die gesetzlichen Rechte des Verbrauchers bei Mängeln, welche von dieser Garantieerklärung unberührt bleiben. Die Inanspruchnahme dieser Rechte ist unentgeltlich. Diese Rechte werden durch die Garantie nicht eingeschränkt. Sie können die gesetzlichen Gewährleistungsansprüche unabhängig davon geltend machen, ob ein Garantiefall vorliegt oder Sie Ansprüche aus der Garantie geltend machen.

Hergestellt in
Deutschland
Kontrollierte Qualität
10 Jahre Garantie
Nachhaltigkeit